Die entsprechende Verwaltungsvorschrift für Sonderzuschläge wurde 2021 veröffentlicht und 2023 aktualisiert. Demnach erhalten neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer für fünf Jahre zehn Prozent der Einstiegsbesoldung als Sonderzuschlag, wenn sie zwei der drei Kriterien erfüllen: Bedarfsfach, Bedarfsregion, Bedarfsschulart. Welche Fächer und Schularten einen hohen Bedarf haben, wird jährlich festgestellt. Zu den Bedarfsregionen zählen Landkreise, die abseits der Universitätsstandorte Erfurt, Jena und Weimar und abseits der direkt benachbarten Kreise liegen.
Bedarfsschularten sind:
- die Schularten des Sekundarbereichs I: Regelschule, Gemeinschaftsschule und Gesamtschule sowie
- Förderschulen und
- Berufsbildende Schulen.