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Für neu eingestellte Lehrkräfte in Bedarfsregionen, Bedarfsfächern und Bedarfsschularten zahlt Thüringen einen Sonderzuschlag von bis zu zehn Prozent des Grundgehalts für fünf Jahre.

Sonderzuschläge als besonderer Anreiz

Mit Sonderzuschlägen für neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer will das Land für Lehrerinnen und Lehrer zusätzliche Anreize schaffen, so dass diese verstärkt in Bedarfsregionen, Bedarfsfächern und Bedarfsschularten tätig werden.

Die entsprechende Verwaltungsvorschrift für Sonderzuschläge wurde 2021 veröffentlicht und 2023 aktualisiert. Demnach erhalten neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer für fünf Jahre zehn Prozent der Einstiegsbesoldung als Sonderzuschlag, wenn sie zwei der drei Kriterien erfüllen: Bedarfsfach, Bedarfsregion, Bedarfsschulart. Welche Fächer und Schularten einen hohen Bedarf haben, wird jährlich festgestellt. Zu den Bedarfsregionen zählen Landkreise, die abseits der Universitätsstandorte Erfurt, Jena und Weimar und abseits der direkt benachbarten Kreise liegen.

Bedarfsschularten sind:

  • die Schularten des Sekundarbereichs I: Regelschule, Gemeinschaftsschule und Gesamtschule sowie
  • Förderschulen und
  • Berufsbildende Schulen.
Bedarfsregionen

Bedarfsregionen in Thüringen

Bedarfsfächer im Schuljahr 2024/2025:

  • Berufsbildende Fächer
  • Pädagogische Förderschwerpunkte
  • Kunst*
  • Astronomie
  • Wirtschaft/Recht, Technik, technisches Werken
  • Physik
  • Musik*
  • Mathematik*
  • Englisch*
  • Chemie
  • Französisch*
  • Russisch*
  • Deutsch*
  • Biologie
  • Sport*
  • Ethik/Philosophie*
  • Informatik
  • Latein
  • Geografie
  • Evangelische Religionslehre*

*nicht als Fach an einer Grundschule

Beispiele Sonderzuschlag

FAQ

Für das Schuljahr 2024/2025 werden folgende Bedarfsregionen festgelegt:

Altenburger Land
Eichsfeld
Greiz
Hildburghausen
Kyffhäuserkreis
Nordhausen
Saale-Orla-Kreis
Saalfeld-Rudolstadt
Schmalkalden-Meiningen
Sonneberg
Unstrut-Hainich-Kreis
Wartburgkreis

sowie die kreisfreien Städte Gera und Suhl.

zur Verwaltungsvorschriftüber die Gewährung von Sonderzuschlägen zur Personalgewinnung

Der Sonderzuschlag wird für die Dauer von fünf Jahren gewährt, soweit der mindestens hälftige Einsatz in der sonderzuschlagsberechtigenden Kombination gegeben ist. Dabei ist es unschädlich, wenn sich die Bedarfssituation in den Folgejahren ändert, so dass der Einsatz ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr sonderzuschlagsberechtigt wäre. Die erfolgte Bedarfsdeckung ist das Ziel der Sonderzuschlagsgewährung.

zur Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Sonderzuschlägen zur Personalgewinnung

Die Stellen werden im Karriereportal für den Thüringer Schuldienst ausgeschrieben und enthalten bereits im Ausschreibungstext einen Hinweis auf die Möglichkeit der Sonderzuschlagsgewährung.

Stellen mit Sonderzuschlag

Im Tarifbereich besteht in § 16 Absatz 5 TV-L eine dem Sonderzuschlag entsprechende Möglichkeit der Gewährung einer finanziellen Zulage. Das heißt, Tarifbeschäftigte können bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Vorweggewährung von Erfahrungsstufen bekommen. Einzelheiten besprechen Sie bitte mit dem für Sie zuständigen Staatlichen Schulamt.


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