Bewerben können sich volljährige Personen,
- die über eine abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich verfügen, z. B. als Erzieherinnen und Erzieher, Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Personen mit heilpädagogischen Zusatzqualifikationen, oder
- die über einen in Deutschland oder im Ausland erworbenen Lehramtsabschluss verfügen und aktuell in keinem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen, oder
- Studierende, die sich in einem Iehramtsbezogenen Masterstudiengang (Abschluss Master of Education) oder in einem vergleichbaren Semester (ab dem 7. Semester) eines mit der Ersten Staatsprüfung abschließenden Lehramtsstudiums in Thüringen befinden.
Sofern die Qualifikation aufgrund einer besonderen kriegs- oder fluchtbedingten Situation nicht nachgewiesen werden kann, ist es ausnahmsweise ausreichend, wenn das Vorliegen der Qualifikation glaubhaft schriftlich versichert wird. Die Glaubhaftmachung erfolgt durch Erklärung zur Ausbildung sowie zu bisherigen Beschäftigungen und soll durch (digitale) Dokumente gestützt werden.
Personen, die keinen der oben genannten Abschlüsse erworben haben, jedoch anderweitig nachweisen können, dass sie über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, können sich ebenfalls bewerben. In diesen Fällen entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Wege einer Einzelfallprüfung über die Zulassung zum Auswahlverfahren.
Sprachkenntnisse
Empfohlen werden Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens orientiert an Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).