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Ich interessiere mich für

den Vorbereitungsdienst

Neue Interessensvertretung der Lehramtsanwärter in Thüringen

Wir gratulieren Nils Schilling zur Wahl als Vorsitzender der Lehramtsanwärter in Thüringen.

In diesem Jahr wurde erstmals eine eigene Interessensvertretung für Lehramtsanwärter eingerichtet. Diese besteht aus je einer Vertretung pro Schulart sowie einem Vorsitzenden, der alle Schularten repräsentiert.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

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Jacobi

Der Schlüssel zum Lehrerberuf -

Vorbereitungsdienst

Manchmal sind lückenlose Übergänge zwischen den Ausbildungsphasen nicht ganz möglich. Diese Zeit kann aber genutzt werden, um weitere Praxiserfahrung zu erwerben, beispielsweise über ein Praktikum, Aushilfstätigkeiten an Schulen oder – mit entsprechender Vorqualifikation – als Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD).

Weiterführende Informationen
Schaarschmidt

FAQ

Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ist jederzeit möglich. Die Einstellungsepochen und Einstellungstermine finden Sie im onlinegestützten

Bewerbungsverfahren für den Thüringer Vorbereitungsdienst für die Lehrämter

Ja. Grundsätzlich kann auf Antrag des Lehramtsanwärters Zeiten einer beruflichen Tätigkeit oder Zeiten der während des betreffenden Lehramtsstudiums absolvierten Praktika auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden, wenn sie für die Ausbildung förderlich sind. (siehe § 25 Abs. 1 Thüringer Lehrerbildungsgesetz in Verbindung mit § 7 ThürAZStPLVO). Die Anträge müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Vorbereitungsdienstes gestellt werden und werden bis spätestens sechs Wochen nach Beginn des Vorbereitungsdienstes durch das zugehörige Staatliche Schulamt im Einvernehmen mit dem Studienseminar entschieden.

Sie sind bereits Beamter, aber dieser Status ist abhängig von der Fortführung Ihres Vorbereitungsdienstes. Sollten Sie diesen nicht abschließen, erlischt auch ihr Beamtenstatus wieder. Der Status auf Lebenszeit ist erst nach einer weiteren Probezeit im Anschluss an ihr zweites Staatsexamen möglich.

Ja. Auf Antrag kann bei Vorliegen der in § 62 Abs. 1 des Thüringer Beamtengesetzes vom 14. August 2014 (GVBl. S. 472) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 6 Abs. 3 ThürAZStPLVO genannten Voraussetzungen der Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit abgeleistet werden. Der Antrag soll spätestens mit Beginn des Vorbereitungsdienstes beim zuständigen Staatlichen Schulamt gestellt werden.


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